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   OLG Brandenburg, 14.06.2022 - 6 U 88/21   

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https://dejure.org/2022,24245
OLG Brandenburg, 14.06.2022 - 6 U 88/21 (https://dejure.org/2022,24245)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14.06.2022 - 6 U 88/21 (https://dejure.org/2022,24245)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14. Juni 2022 - 6 U 88/21 (https://dejure.org/2022,24245)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche nach Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs Vermeintliche Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung Begriff der Sittenwidrigkeit

  • rechtsportal.de

    Ansprüche nach Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs Vermeintliche Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung Begriff der Sittenwidrigkeit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.06.2022 - 6 U 88/21
    Weder die nationalen noch die europäischen Normen des Fahrzeugs-Zulassungsrechts bezwecken den Schutz des wirtschaftlichen Selbstbestimmungsrechts und damit den Schutz des Käufers vor dem Abschluss eines ungewollten Vertrages, wie ihn die Klägerin vorliegend geltend macht (BGH, Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19 Rn. 76; Urteil vom 30.07.2020 - VI ZR 5/20 Rn. 10; Beschluss vom 01.09.2021 - VII ZR 59/21 Rn. 3; Beschluss vom 10.02.2022 - III ZR 87/21 Rn 12ff.; jew. zit. nach juris).

    Ein derartiges Verhalten ist im Verhältnis zu einer Person, die eines der bemakelten Kfz - sei es als Neu- oder Gebrauchtwagen - in Unkenntnis der illegalen Abschalteinrichtung erwirbt, besonders verwerflich und mit den grundlegenden Wertungen der Rechts- und Sittenordnung nicht zu vereinbaren (s. insb. BGHZ 225, 316).

  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 5/20

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.06.2022 - 6 U 88/21
    Weder die nationalen noch die europäischen Normen des Fahrzeugs-Zulassungsrechts bezwecken den Schutz des wirtschaftlichen Selbstbestimmungsrechts und damit den Schutz des Käufers vor dem Abschluss eines ungewollten Vertrages, wie ihn die Klägerin vorliegend geltend macht (BGH, Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19 Rn. 76; Urteil vom 30.07.2020 - VI ZR 5/20 Rn. 10; Beschluss vom 01.09.2021 - VII ZR 59/21 Rn. 3; Beschluss vom 10.02.2022 - III ZR 87/21 Rn 12ff.; jew. zit. nach juris).
  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 354/19

    "VW-Dieselverfahren": Nutzungsvorteile können Schadensersatzanspruch vollständig

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.06.2022 - 6 U 88/21
    Der mit dem Klageantrag zu 2. geltend gemachte Anspruch auf Deliktzinsen nach § 849 BGB stellt sich als unbegründet dar, weil die Klägerin für die Hingabe ihres Geldes im Wege des Leistungsaustauschs eine in tatsächlicher Hinsicht voll nutzbare Gegenleistung erhalten haben dürfte (BGHZ 226, 322).
  • BGH, 08.03.2021 - VI ZR 505/19

    Dieselskandal: Audi muss sich VW-Wissen nicht zurechnen lassen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.06.2022 - 6 U 88/21
    Die die Verwerflichkeit begründende bewusste Täuschung lässt sich weder dadurch konstruieren, dass die im Hause der juristischen Person vorhandenen kognitiven Elemente "mosaikartig" zusammengesetzt werden, weil eine solche Konstruktion dem personalen Charakter der Schadensersatzpflicht nach § 826 BGB nicht gerecht würde, noch lässt sie sich mit einer Wissenszurechnung über die Grenzen rechtlich selbständiger (Konzern)Gesellschaften hinaus begründen (BGH, Urteil vom 08.03.2021 - VI ZR 505/19).
  • BGH, 10.02.2022 - III ZR 87/21

    Keine Haftung der Bundesrepublik Deutschland im sog. Diesel-Skandal für eine

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.06.2022 - 6 U 88/21
    Weder die nationalen noch die europäischen Normen des Fahrzeugs-Zulassungsrechts bezwecken den Schutz des wirtschaftlichen Selbstbestimmungsrechts und damit den Schutz des Käufers vor dem Abschluss eines ungewollten Vertrages, wie ihn die Klägerin vorliegend geltend macht (BGH, Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19 Rn. 76; Urteil vom 30.07.2020 - VI ZR 5/20 Rn. 10; Beschluss vom 01.09.2021 - VII ZR 59/21 Rn. 3; Beschluss vom 10.02.2022 - III ZR 87/21 Rn 12ff.; jew. zit. nach juris).
  • BGH, 14.09.2021 - VI ZR 491/20

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung eines Gebrauchtwagenkäufers bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.06.2022 - 6 U 88/21
    Ungeachtet der Frage, ob und gegebenenfalls durch welches Verhalten der Beklagten im Zusammenhang mit der vermeintlichen Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung die Klägerin in strafrechtlich relevanter Weise getäuscht und bei der Klägerin ein strafrechtlich relevanter Irrtum erregt worden sein könnte, fehlt es jedenfalls an der Bereicherungsabsicht und der in diesem Zusammenhang erforderlichen Stoffgleichheit des erstrebten rechtswidrigen Vermögensvorteils mit einem etwaigen Vermögensschaden der Klägerin (vgl. BGH, Hinweisbeschluss vom 14.09.2021 - VI ZR 491/20, BeckRS 2021, 29971 m.w.N).
  • BGH, 01.09.2021 - VII ZR 59/21

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.06.2022 - 6 U 88/21
    Weder die nationalen noch die europäischen Normen des Fahrzeugs-Zulassungsrechts bezwecken den Schutz des wirtschaftlichen Selbstbestimmungsrechts und damit den Schutz des Käufers vor dem Abschluss eines ungewollten Vertrages, wie ihn die Klägerin vorliegend geltend macht (BGH, Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19 Rn. 76; Urteil vom 30.07.2020 - VI ZR 5/20 Rn. 10; Beschluss vom 01.09.2021 - VII ZR 59/21 Rn. 3; Beschluss vom 10.02.2022 - III ZR 87/21 Rn 12ff.; jew. zit. nach juris).
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